Anmeldung & Aufnahme Wie erhalten Sie einen Platz in der Schwarzbachklinik?

Eine gesonderte Anmeldung ist zu den angegebenen Kontaktzeiten erforderlich.

Bei Fragen zum Behandlungsprogramm, zu Aufnahmevoraussetzungen, zur Anmeldung und Aufnahme steht Ihnen unser Aufnahmebüro von Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung:

Tel. +49 2102 94277-15
Fax +49  2102 443540
 

Kontakt Aufnahmebüro

Aufnahmeinformationen

Bitte nehmen Sie zunächst unbedingt Kontakt zu einer Suchtberatungsstelle auf. Dort beantragen Sie schnellstmöglich bei Ihrem Kostenträger eine Bewilligung für eine Suchtentwöhnungsbehandlung. Sobald diese erteilt wurde, setzen Sie sich bitte telefonisch zu den angegebenen Kontaktzeiten oder per E-Mail mit unserer Aufnahme in Verbindung.

  • Wir setzen – zum Nachweis Ihrer Behandlungsmotivation – regelmäßige Kontakte via Telefon oder E-Mail mit unserem Aufnahmebüro voraus. 
  • Einzelheiten und individuelle Fragen können telefonisch zu den angegebenen Kontaktzeiten im Rahmen eines Vorgesprächs mit unserer Aufnahme geklärt werden. 
  • Eine Besichtigung der Einrichtung ist freitags um 10:30 Uhr nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich.
Grundsätzlich liegen bei Aufnahme in unsere Klinik folgende Unterlagen vor bzw. Sie haben diese Schritte im Rahmen Ihres Abstinenzwunsches schon erreicht:
  • eine gültige Kostenzusage Ihres Leistungsträgers
  • einen Sozialberichts der vermittelnden Beratungsstelle bzw. des Sozialdienstes eines Krankenhauses
  • bei Bedarf einen abgeschlossenen körperlichen Entzug (Entgiftung)
  • ggf. ein unauffälliges Drogen- und Alkoholscreening („Cleanstatus“)
  • eine gültige Krankenversicherungskarte oder alternativ eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über die Mitgliedschaft
  • ggf. medizinische Vorbefunde (wie Entlassbriefe, Labor- und Röntgenbefunde)
  • eine aktuelle Strafrückstellung gem. $ 35 BtmG
  • bei Bedarf eine schriftliche Zusammenstellung über Ihre Schuldensituation (Mahnbescheide, Vertragsunterlagen, Kontoauszüge, Schufaauszüge etc.) – zum Zwecke der Schuldenregulierung.

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